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Zusatzbeitrag bei ALG I oder Hartz IV

Zusatzbeitrag bei ALG I oder ALG II ( Hartz IV )Empfänger von ALG I und Hartz IV ( ALG II ) müssen bei einigen Krankenkassen Zusatzbeiträge zahlen. Die Kassen können in ihrer Satzung darüber entscheiden.

Für Bezieher von ALG I oder II gibt es beim Zusatzbeitrag ab 2011 neue Regelungen. Grundsätzlich gilt der Zusatzbeitrag nach § 242 Abs. 4 SGB V nun für beide Versichertengruppen.   


Der Gesundheitsfonds übernimmt zwar einen Anteil in Höhe des offiziell für ein Jahr festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Den Rest allerdings müssen ALG I und Hartz IV - Empfänger aus eigener Tasche bezahlen, es sei denn, die Krankenkasse verzichtet in ihrer Satzung darauf. Die Entscheidung darüber ist den Kassen freigestellt, weil das Satzungsrecht hierbei vorgeht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2011 wurde vom BMG auf Null Euro ( 0,00 € ) festgelegt. Das bedeutet, dass 2011 der Gesundheitsfonds keinen Cent für den Zusatzbeitrag ausgibt und dass es auch keinen Sozialausgleich wegen finanzieller Überforderung für geringverdienende Arbeitnehmer geben wird. 

Von den 13 Kassen, die in diesem Jahr einen Zusatzbeitrag erheben ( u.a. DAK 72 €, BKK Gesundheit 72 € Euro, City BKK 180 Euro ), erlassen einzig die KKH Allianz und die BKK für Heilberufe ALG-Empfängern den Zusatzbeitrag von monatlich 8 bzw. 10 Euro. Die advita BKK strebt eine Satzungsänderung an und wird ebenfalls den vollen Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich verlangen.

Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist und diese Mehrbelastung nicht tragen möchte, sollte über eine Kündigung und einen Wechsel in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag nachdenken.

Zur pdf-Liste mit allen Kassen ohne Zusatzbeitrag  2011

 

 

 

 
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Startseite arrow Gesetzlich versichert arrow Zusatzbeitrag arrow Zusatzbeitrag bei ALG I oder Hartz IV  14:39    27.05.2012