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15.11.2010
Die vom Bundestag verabschiedete Gesundheitsreform sieht vor, dass die Krankenkassen ab 2011 über die Höhe der Zusatzbeiträge frei entscheiden dürfen, um ihren Finanzbedarf zu decken.
Für Geringverdiener ist ein Sozialausgleich aus Steuermitteln im Gesetz vorgesehen. Wer durch den Zusatzbeitrag zu mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Bruttoeinkommens belastet wird, kommt in den Genuss des Sozialausgleichs. Dieser soll automatisch über die elektronische Lohnsteuer-Abgabe greifen, die ab 2011 mit dem Wegfall der Papier-LSK verbindlich ist. Die einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ( aktuell 1% vom Brutto bei der BKK Heilberufe und GBK Köln ) fallen weg und werden durch absolute Beträge ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass auch 2011 einige Kassen Zusatzbeträge erheben werden. Die DAK hat dies für ihre Versicherten bereits angekündigt. Für das kommende Jahr haben bislang über 50 Krankenkassen garantiert, keine Zusatzbeiträge einzuführen. ( --> Link zur Liste ) |