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18.08.2010
Auf gesetzlich Krankenversicherte, die ihre Zusatzbeiträge noch nicht bezahlt haben, können bald schon empfindliche Strafzahlungen in Form von Säumniszuschlägen zukommen.
Denn die Zahlungsmoral für die unangenehmen zusätzlichen Gesundheitskosten ist denkbar schlecht - bis zu einer Million der betroffenen Versicherten haben bislang die Zahlung versäumt oder verweigert. Weil die Krankenkassen, die einen solchen Zusatzbeitrag von 8 - 37 Euro monatlich verlangen, diesen auch dringend benötigen, will ihnen die Bundesregierung rechtlich unter die Arme greifen. So könnten dann schon ab Januar 2011, wenn die derzeit in der Diskussion befindlichen Änderungen in Kraft treten sollen, die ersten Zahlungsbescheide mit Säumniszuschlag ins Haus flattern. Die Krankenkassen werden dazu mit erweiterten Rechtsbefugnissen ausgestattet und können so ihre fälligen Beiträge notfalls einklagen. Bislang waren Summen von mindestens 30 Euro im Gespräch - bei Gutverdienern könnten sogar Beträge von über 200 Euro extra fällig werden. Diese rüde Praxis ist anscheinend notwendig, um weitere Kasseninsolvenzen zu vermeiden. Denn Zusatzbeiträge werden bekanntlich bei den Krankenkassen erhoben, die aufgrund ungünstiger Mitgliederstrukturen oder zu hoher Kosten mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen können. Bislang sind über 8 Millionen Versicherte von Zusatzbeiträgen betroffen. Versicherte, die die unangenehmen Zusatzbeiträge nicht bezahlen möchten oder können, haben das Recht, mit einem Kassenwechsel diese zu umgehen. |