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Zusätzliche Absicherung gibt uneingeschränkte Urlaubsfreude
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Vielen buchen ihren Jahresurlaub meist schon viele Monate vorher und fiebern der verdienten Erholung erwartungsvoll entgegen. Vor allem Familien mit Kindern nutzen die zahlreichen Frührabattaktionen. Doch auch im Urlaub, in dem man am liebsten die Zeit einfach verstreichen lässt und sich zurücklehnt, muss man an seine Absicherung denken. Deshalb sollte man vor dem Reiseantritt unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Benötigt man im Urlaub einen Arzt oder muss aufgrund eines schweren Unfalls nach Hause zurück geflogen werden, kann der Urlaub schnell zu einem finanziellen Alptraum werden. Denn vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen können im Ausland Behandlungskosten von mehrere tausend Euro zusammenkommen. Zudem wird man ohne eine Auslandskrankenversicherung als Privatpatient behandelt. Dies zieht nicht nur höhere Kosten nach sich, sondern auch die Tatsache, dass alle Rechnungen gleich vor Ort bezahlt werden müssen. Vor allem Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben im Ausland in den meisten Fällen nur eingeschränkten und zum Teil gar keinen Versicherungsschutz. Viele Reisende verlassen sich auf die europäische Versicherungskarte. Ein Trugschluss, der nach dem Urlaub teuer werden kann. Denn die europäische Versicherungskarte deckt nicht alle Behandlungen ab. Das Abschließen einer privaten Auslandskrankenversicherung ist demnach dringend zu empfehlen.
Die zusätzliche Absicherung ist nicht teuer
Vor allem aufgrund der Tatsache, dass diese zusätzliche Absicherung, keineswegs mit immensen Kosten verbunden ist. Auslandskrankenversicherung werden bei den meisten Krankenversicherungen für ein ganzes Jahr angeboten. Diese gibt es sowohl für Einzelpersonen, als auch für Familien. Einzelpersonen können eine Auslandskrankenversicherung dabei schon für unter 10 Euro erhalten. Hierbei empfiehlt sich jedoch ein vorheriger Preisvergleich, da man von Kasse zu Kasse in den meisten Fällen noch ein paar Euro sparen kann. Doch wie auch bei den Entscheidung für die grundlegende Krankenversicherung sollte auch hier nicht der Preis entscheidend sein, sondern die Leistung. Zudem ist zu beachten, dass, falls das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, einige Versicherer keine Leistungen mehr übernehmen. Demnach sollte man seine Reise wenn möglich abändern oder sich eingehend darüber informieren, ob die abgeschlossenen Versicherung dennoch in Kraft tritt.
Vertragsmodalitäten müssen beachtet werden
Generell ist zu beachten, dass die Nachleistungsfrist im Vertrag nicht begrenzt ist. Denn, falls die Krankheit länger andauern sollte als der abgeschlossene Vertrag, muss die Erstattung der Rechnungen dennoch gewährleistet sein. Zudem sollt ein möglicher Rücktransport immer im Vertrag enthalten sein, da gerade dieser immense Kosten verursachen kann. Sollten unvorhersehbare und gravierend teure Behandlungskosten entstehen, ist es zu empfehlen kurz per Fax oder E-Mail mit der Kasse Rücksprache zu halten, damit die Kosten auf jeden Fall übernommen werden. Auch Kosten für kleine Behandlungen, die direkt vor Ort gezahlt wurden, werden von der Kasse zurückerstattet. Dazu müssen sie nur die Rechnung nach ihrem Urlaub ordnungsgemäß einreichen. |
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