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In Deutschland haben 5 bis 7 Prozent der Versicherten künstliche Zahnwurzeln. Diese vergleichsweise niedrige Zahl ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen bislang nicht an den Aufwendungen für Implantationen beteiligten.
So musste der Patient bis Ende 2004 nicht nur für die künstlichen Zahnwurzeln, sondern auch für den darauf befestigten Zahnersatz in voller Höhe selbst aufkommen. Seit Jahresbeginn übernehmen die Kassen nun auch zum Teil die Kosten derartiger Behandlungen. Das neue Abrechnungssystem stellt damit den festsitzenden, implantatgetragenen Zahnersatz den konventionellen Kronen und Brücken gleich und macht ihn zugleich für den Durchschnittsverdiener erschwinglich. Will man zum Beispiel eine Zahnlücke durch ein Implantat samt Krone schließen lassen, fallen ca. 1 600 Euro an – davon übernehmen die Krankenkassen etwa 350 Euro für die Krone. Die Finanzierung des Zahnersatzes Seit dem 1. Juli 2005 bezahlen gesetzlich Versicherte für den Zahnersatz einen zusätzlichen Krankenkassenbeitrag von 0,4 Prozent. Diesen müssen Arbeitnehmer allein tragen – die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Zahlung. Der Betrag wird mit dem im Gesundheitsmodernisierungsgesetz vorgesehenen Beitragssatz von 0,5 Prozent für das privat aufzubringende Krankengeld zu einem Beitrag von insgesamt 0,9 Prozent zusammengefasst. Im Gegenzug senken die Krankenkassen im Juli ihren Beitragssatz um 0,9 Prozent. Bezieher von Arbeitslosengeld I & II sind von dieser Regelung ausgenommen. Familienangehörige bleiben mitversichert. |