Die neue elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversichertenkarte nun schrittweise ersetzen. Doch was verändert sich für den Patienten? Die größte Veränderung: Auf der Karte befindet sich das Foto des Versicherten. Gespeichert werden auf der neuen Karte zunächst nur die üblichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Doch was ist zukünftig geplant und was müssen die Versicherten beachten?
Ab wann ist die elektronische Gesundheitskarte gültig?
Nach Jahren des Aufschubs scheint es den Verantwortlichen nun gar nicht schnell genug gehen zu können. Eine lange Zeit der intensiven Vorbereitung liegt hinter den meisten gesetzlichen Krankenkassen, die nun mit der bundesweiten Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit Lichtbild begonnen haben. Die Einführung erfolgt schrittweise. Demnach ist nicht jeder Versicherte sofort im Besitz der neuen Versichertenkarte. Die elektronische Gesundheitskarte ist ab dem 01.10.2011 als Versicherungsnachweis gültig – auch die Arztpraxen mussten sich mit speziellen Lesegeräten auf die neue Versichertenkarte vorbereiten.
Wie erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte? Die Krankenkassen regeln die Ausgabe ihrer Gesundheitskarten unterschiedlich. Grundsätzlich werden die Versicherten jedoch zunächst angeschrieben und gebeten, ein Lichtbild an die Krankenkasse zu schicken, damit die neue Versichertenkarte angefertigt werden kann. Schwer Pflegebedürftige oder Kinder unter 15 Jahren benötigen jedoch kein Lichtbild auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Durch das Lichtbild auf der Karte soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen verhindert werden. Da dies im Interesse aller Beitragszahler liegt, sollten Sie Ihrer Krankenkasse schnellstmöglich nach der Aufforderung das Lichtbild zukommen lassen. Generell ist bei dem Lichtbild darauf zu achten, dass der Karteninhaber zweifelsfrei zu erkennen ist. Zur Orientierung für ein adäquates Bild empfehlen sich die Standards eines Passbilds wie etwa für den Personalausweis oder den Reisepass. Sind die alten Versichertenkarten noch gültig?
Die bisherigen Krankenversichertenkarten gelten für eine Übergangszeit neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Die neuen Kartenterminals in Krankenhäusern und Arztpraxen können sowohl die neue elektronische Gesundheitskarte als auch die bisherige Krankenversichertenkarte verarbeiten. Mittelfristig sollen jedoch nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt werden und die Krankenversichertenkarte verliert dementsprechend zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit – Krankenkassen informieren ihre Versicherten dann entsprechend. Zu beachten: Da der Gesetzgeber die Krankenkassen dazu verpflichtet hat, ihre Versicherten mit der neuen Gesundheitskarte auszustatten, ist ein Ablehnen des neuen Versicherungsnachweises durch den Versicherten nicht möglich. Welche Vorteile hat die elektronische Gesundheitskarte?
Da durch das Lichtbild das Risiko der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kassenleistungen minimiert werden soll, können so auch die Kosten im Gesundheitswesen verringert werden. Ein Vorteil, der sich jedoch eher langfristig zeigen wird. Doch es gibt einen weiteren Vorteil: Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält einen Mikroprozessor. Auf diesem können zukünftig Gesundheitsinformationen gespeichert werden. Eine Tatsache, die für graue Haare unter den Datenschützern sorgt. Doch die Daten sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums „gegen unberechtigten Zugriff geschützt gespeichert“. Darüber hinaus sind die Gesundheitskarten für die zukünftige Speicherung von medizinischen Anwendungen vorbereitet. Durchlaufen die neuen Anwendungen die noch ausstehenden Test erfolgreich und können die strengen Sicherheitsregel in Zukunft eingehalten werden, können später neben Notfalldaten und Organspendeerklärung auch etwa Arzneimitteldokumentation auf der Karte verzeichnet werden. So soll die Karte immer mehr zur elektronischen Patientenakte werden. Die Daten können, wenn der Versicherte es wünscht, ohne Austausch der Karten nach und nach aufgebracht werden.
Welche Anwendungen sind noch in der Entwicklung?
Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich mehrere Anwendungen in der Entwicklung. Die elektronische Gesundheitskarte soll zum einen darauf vorbereitet werden, medizinische Informationen wie Notfalldaten aufzunehmen. Zudem sollen sich die Verwaltungsdaten des Versicherten auch online aktualisieren lassen. Somit wäre etwa bei Adressänderungen kein Kartenaustausch mehr notwendig. In Zukunft soll es außerdem möglich werden, dass wichtige Informationen der Versicherten beispielsweise zum Krankheitsverlauf auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Mit der sogenannten Telematikinfrastruktur soll zudem die sichere Kommunikation zwischen Ärzten möglich werden. So können etwa Arztbriefe oder Befunde sicher untereinander ausgetauscht werden.
Kann man die gespeicherten Daten auf der Karte löschen?
Grundlegend ist anzumerken, dass es sich bei der Speicherung der Daten um eine freiwillige Anwendung handelt. Es ist geplant, dass der Versicherte sie jederzeit einsehen kann. Zudem kann er sie auch ausdrucken, verbergen und löschen lassen. Konzepte, die einen derartigen Vorgang ermöglichen, werden jedoch noch entwickelt. Wann bekommen ich den PIN für meine Gesundheitskarte? Mit dem PIN soll der Versicherte zukünftig die medizinischen Informationen – mit Ausnahme der Notfalldaten – auf seiner Gesundheitskarte lesen können. Da diese jedoch momentan auf der Karte noch nicht gespeichert werden können, wird der PIN aktuell noch nicht benötigt und auch noch nicht ausgehändigt. Generell erhalten Sie jedoch Ihren PIN von Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Können meine Gesundheitsdaten missbraucht werden?
In der Vergangenheit haben viele Datenschützer bei dem Wort Gesundheitskarte Alarm geschlagen: Die sensiblen Daten seien nicht ausreichend geschützt, hieß es oft. Doch seitdem hat sich einiges verändert und die Wogen haben sich geglättet. Der Datenschutz ist durch gesetzliche und technische Maßnahmen gewährleistet. Denn die elektronische Gesundheitsdaten erhält einen Mikroprozessor, der es ermöglicht, medizinische Informationen zu verschlüsseln und damit für Dritte unlesbar zu machen. Nur, wenn der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in das Kartenterminal einschieben, können die medizinischen Daten gelesen werden. Dürfen Dritte Zugriff auf die gespeicherten Daten verlangen? Dritte wie etwa Krankenkassen oder Arbeitgeber dürfen in keinem Fall Zugriff auf die gespeicherten Daten verlangen. Diese dürfen nur zum Zweck der medizinischen Versorgung verwendet werden. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. |