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Private Krankenzusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche Leistungen. Infolge der Gesundheitsreform müssen Kassenpatienten (die sich nicht privat versichern können) einige Verschlechterungen hinsichtlich der Leistungsangebote der gesetzlichen Krankenkassen hinnehmen. So werden zum Beispiel seit Januar 2004 Brillen nicht mehr bezuschusst – und seit 2005 müssen Sie die Kosten für den Zahnersatz selbst tragen.
Um die gekürzten Grundleistungen auszugleichen und zu ergänzen bzw. ihre Eigenbeteiligung zu reduzieren, können Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung private Zusatzversicherungen abschließen. Diese werden jetzt auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten. Grundsätzlich können Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation und Bedürfnisse folgende Leistungen zusätzlich versichern:- Brillen und Kontaktlinsen
- Behandlungen durch einen Heilpraktiker
- Zahnersatz, Inlays, Einzelkronen, Implantate
- Auslandsreisekrankenschutz
- Art der Krankenhausbehandlung
- Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbständige
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
Die jeweiligen Beiträge sind dabei insbesondere von folgenden Faktoren abhängig:
- dem Leistungspaket, welches Sie sich zusammenstellen
- Ihrem Eintrittsalter: Je jünger Sie sind, desto weniger Beitrag ist zu zahlen.
- Ihrem Geschlecht: Frauen zahlen mehr als Männer
- Ihrem Gesundheitszustand
Neben den offensichtlichen Einbußen ergeben sich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gleichzeitig neue Möglichkeiten. Sie können sich nach Abschluss einer Zusatzversicherung jetzt beispielsweise für eine Heilpraktikerbehandlung oder im Krankenhaus für eine Chefarzt-Operation und ein Einbettzimmer entscheiden. Diese Wahlmöglichkeiten hatten bisher lediglich Privatpatienten.
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