Versicherte, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen einmal pro Kalenderhalbjahr zu Lasten der Krankenkasse zahnärztlich untersuchen lassen.
Die Untersuchungen beinhalten:
- die Bestimmung des Zahnfleischzustandes, die Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung,
- das Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene,
- die Diagnose hinsichtlich der Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen und
- die Einweisung in die Mundpflege sowie Maßnahmen zur Härtung des Zahnschmelzes.
Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres empfiehlt sich eine jährliche Zahnuntersuchung im Rahmen der Vorsorge Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesundheit sondern auch auf den Geldbeutel aus. So lässt sich zum Beispiel ohne Weiteres der Eigenanteil bei der Versorgung mit Zahnersatz von 50 auf 35 Prozent reduzieren. Wer in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal im Jahr die Vorsorgeuntersuchung (oder eine sonstige zahnärztliche Behandlung wahrgenommen hat, verringert seinen Eigenanteil um 10 Prozentpunkte. Eine Minderung um weitere 5 Prozent ist möglich, wenn man in den zehn Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung die Untersuchungen ohne Unterbrechung in Anspruch genommen hat.
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