Als Folge der guten konjunkturellen Entwicklung und der 2012 verabschiedeten Spargesetze, konnten die Krankenkassen Reserven in Höhe von mehreren Milliarden ansammeln. Bundesgesundheitsminister... (weiterlesen)
Leistungen im Rahmen der Vorsorge umfassen sowohl die unmittelbare ärztliche Tätigkeit als auch ein Informationsgespräch und die anschließende Beratung. Damit müssen Patienten weder für die Untersuchung selbst noch für das damit im Zusammenhang stehende Beratungsgespräch eine Praxisgebü zahlen.
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Die nach den Kinder und Jugendrichtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krankheiten, welche eine normale körperliche, geistige und soziale Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden.
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