|
07.06.2010
Die Honorarzahlungen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an die niedergelassenen Ärzte sind seit Beginn der 1990er-Jahre bis heute (2009) um etwa 14 Milliarden Euro beziehungsweise etwa 90 Prozent gestiegen.
Durchschnittlich steht den aktuell etwa 137.000 abrechnenden KV-Ärzten rein rechnerisch ein GKV- Honorarvolumen in Höhe von 216.000 Euro zur Verfügung. Bei einem – von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angegebenen – Praxiskostenanteil von etwa 54 Prozent des GKV-Honorars (BMG 2009) ergibt dies bereits einen durchschnittlichen „GKV-Überschuss“ je Arzt in Höhe von knapp 99.000 Euro für das Jahr 2009. Insgesamt erzielen die ambulant tätigen Ärzte neben den GKV-Honoraren noch zusätzliche Honorareinnahmen, beispielsweise von der PKV, über Privatliquidationen, von sonstigen Versicherungsträgern, den öffentlichen Haushalten und den Arbeitgebern. Realistisch liegt die Gesamtsumme der Einnahmen der Arztpraxen im Jahr 2009 bei weit über 40 Milliarden Euro beziehungsweise bei deutlich über 300.000 Euro je Arzt. Abzüglich der durchschnittlichen Praxiskosten ergibt sich ein aktueller Gesamtüberschuss vor Steuern in Höhe von durchschnittlich über 190.000 Euro je Arzt. Im Vergleich zu den Einkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland liegen die zu versteuernden Einkommen der niedergelassenen Ärzte im Durchschnitt damit um ungefähr das Siebenfache höher. Quelle: Barmer GEK  |