Richtig versichert im Ausland - Startseite Privat versichert Richtig versichert im Ausland  22:20    02.09.2010
 
 
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News: Aktuelle Meldungen zum Thema Richtig versichert im Ausland

doppelte Praxisgebühr

Leserfrage von Karl M. aus Zwickau: Ich habe im Mai 2010 in Polen wärend eines Urlaubs einen vereiterten Zahn gezogen bekommen. Ich habe die mir gestellte private Rechnung von 50.-EUR bar bezahlt,... (weiterlesen)

Bericht: Auslandskrankenversicherung

Richtig versichert im Ausland

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Richtig versichert im AuslandMit der Urlaubszeit startet die Reiselust der Deutschen. Gerade in den beliebtesten und sorgenfreien Wochen des Jahres ist ein ausreichender Krankenversicherungsschutz erforderlich – vor allem dann, wenn Ziele außerhalb Deutschlands gewählt werden.

Die Bundesrepublik hat mit allen EU-Staaten sowie mit der Schweiz, Türkei, Tschechischen Republik und Ungarn ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz in diesen Ländern umfasst die jeweils akut medizinisch notwendige Behandlung

Hinweis: Eine akute medizinische Behandlung aufgrund einer plötzlichen Erkrankung, sollte ohne zeitliche Verzögerung erfolgen. Damit ist es meist unumgänglich, dass die Notfall-Behandlung noch im Urlaubsland erfolgt. Zur Behandlung akuter Erkrankungen gehören in Staaten mit Sozialverscherungsabkommen die ärztliche (auch notärztliche) Erstversorgung. Sollte ein Krankenhausaufenthalt im Urlaubsland notwendig sein, sei hier noch einmal darauf hingewiesen, dass es neben staatlichen auch private Hospitale geben kann. Die gesetzliche deutsche Krankenversicherung akzeptiert jedoch nur die Aufnahme in ein staatliches Krankenhaus um bei einer Rückkehr nach Deutschland eine Erstattung der angefallen Kosten prüfen zu können. Behandlungskosten für ein privates Hospital werden durch die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich abgelehnt. Diese Arzt und Krankenhauskosten würde eine private Auslandskrankenversicherung übernehmen.


Unterschiede gibt es allerdings in der Auslegung dieser Leistung. So erhalten Sie in Großbritannien und Nordirland einen umfangreichen Notfall-Einsatz des Arztes. Eine Vor-Ort-Behandlung ist kostenfrei. Es fallen nur Eigenbeteiligungen bei den Arzneikosten an. In Dänemark und Grönland jedoch erfolgt meist nur eine Einweisung in das nächstgelegene Krankenhaus Welche Leistungen in welchem Land zu einer unmittelbaren Behandlung zählen, ergibt sich aus den Sozialversicherungsabkommen mit den einzelnen Ländern.

Zusätzliche private Versicherung empfehlenswert

Zusätzlich ist es empfehlenswert, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um zum Beispiel einen Rücktransport nach Deutschland abzusichern. Fahren oder fliegen Sie in ein Land, mit dem kein Abkommen über soziale Sicherheit besteht, sollten Sie immer eine private Versicherung abschließen. Achten Sie wie bei der Wahl Ihrer Krankenkasse auch hier auf den Preis und die enthaltenen Leistungen. So bieten die zusätzliche Reiseversicherung nicht nur private Versicherungsagenturen an, sondern auch der ADAC sowie die Versicherungen der Sparkassen.

Doch auch wenn Sie gut vorbereitet sind und Ihren Auslandskranken- versicherungsschein griffbereit sowie eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie immer etwas Geld für mögliche Arztkosten zurückhalten, da es in einigen Ländern wie Belgien, Frankreich und Schweden eine Arzt bzw. Apothekergebühr gibt.

Zur Übersicht der privaten Zusatzversicherungen

 

 

 


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