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Reform im Klartext - Was ändert sich zum 1. Januar 2011 ?

Image15.11.2010

Der Bundestag hat die zwei wichtigsten Gesetze der schwarz-gelben Gesundheitsreform beschlossen -  das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) und das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG ). Welche konkreten Folgen entstehen für die Versicherten ?



1. Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz steigt von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Arbeitgeber-Anteil wird danach bei 7,3 Prozent eingefroren.

mögliche Folgen: Konjunkturabschwung wegen zu hoher SV-Abgaben, Störung des Sozialfriedens     


2. Zusatzbeiträge

Künftige Kostensteigerungen sollen allein über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge ausgeglichen werden. Weil die Arbeitgeberbeiträge festgeschrieben bleiben, müssen die Versicherten allein dafür aufkommen. Gleichzeitig fallen die bisherigen gesetzlichen Obergrenzen für Zusatzbeiträge. Geringverdiener können einen Sozialausgleich aus Steuermitteln beantragen.

mögliche Folgen: Reale KV-Beiträge von 16-19 % des Bruttoeinkommens (Arbeitnehmer ), bürokratischer Aufwand für Arbeitgeber ( Sozialausgleich über Lohnsteuer für Geringverdiener )

 

3. PKV

Ein Wechsel in die PKV wird erleichtert. Gutverdienende Arbeitnehmer müssen nur noch in einem Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, wechseln zu dürfen. Die Grenze wird um 50 Euro auf 49900 € Jahreseinkommen abgesenkt .

mögliche Folgen: Gutverdiener und deren höhere SV-Beiträge gehen der Solidargemeinschaft verloren, Höhere Zusatzbeiträge


4. Medikamente

Der Nutzennachweis für neue und damit oft auch teure Medikamente wird für die Pharmahersteller vereinfacht. Die Kassen müssen in Zukunft selbst nachweisen, dass ein Medikament keinen höheren Nutzen bringt, wenn sie es z.B. aus Kostengründen nicht in die Verordnungsliste aufnehmen wollen. Die unabhängige Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch den G-BA und das IQWIG wird per Rechtsverordnung abgeschafft.

mögliche Folgen: Ungebremster und unkontrollierter Anstieg der Arzneimittelausgaben


5. Kostenerstattung statt Sachleistung

Das Sachleistungsprinzip der GKV wird in Frage gestellt und das Prinzip Kostenerstattung gefördert. Erste Gesetzesschritte in diese Richtung: Versicherte sind ab 2011 bei der Entscheidung für Kostenerstattung nur 3 Monate daran gebunden ( bisher 1 Jahr ). Auch für den Wahltarif Kostenerstattung verringert sich die Bindungsfrist auf 1 Jahr.


mögliche Folgen: Ausbau der Zwei-Klassen-Medizin, Verschlechterung der Gesundheitsstandards, Erhöhung des Bürokratie-Aufwandes

 




 

 

 
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Startseite arrow Gesetzlich versichert arrow Gesundheitsreform arrow Reform im Klartext - Was ändert sich zum 1. Januar 2011 ?  13:13    27.05.2012