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Immer mehr privat Versicherte können ihre Beiträge nicht zahlen. Insgesamt sind es rund 144.000 Versicherte, die seit 3 Monaten oder mehr ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Experten rechnen damit,... (weiterlesen)
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Berichte: Informationen zur privaten Absicherung der Gesundheit
Ab dem 1.Januar 2009 müssen per Gesetz alle privaten Krankenversicherungsträger am Markt den neuen PKV-Basistarif anbieten, der nach Leistung und Beitragshöhe mit der GKV vergleichbar ist. Damit ist im Sozialversicherungssystem eine neue Alternative für viele Personengruppen entstanden.
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Wachsende Sozialabgaben, erhöhte Leistungsansprüche und steigende Eigenbeteiligungen an den Krankheitskosten stellen viele Angestellte, Arbeiter, Selbstständige und Beamte vor die Frage, ob sie von der gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung wechseln sollten.
Bereits über 8,4 Millionen Menschen in Deutschland haben sich für diesen Schritt entschieden. Zusätzlich verbessern etwa 17,8 Millionen Menschen ihren gesetzlichen Schutz durch eine private Zusatzversicherung. Sie haben Interesse an einer privaten Krankenversicherung Zum individuellen PKV-Angebot
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Interview mit Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
Private Krankenversicherer gibt es in Deutschland seit über 150 Jahren. Ihre wechselvolle Geschichte und Bedeutung war stets mit den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verknüpft. Mit den aktuellen Plänen zur Gesundheitsreform wird die Existenz der PKV in ihrer jetzigen Form als eigenständige zweite Säule zur Disposition gestellt. Mit dem Vorstoß der SPD, die Rolle der Privaten in Zukunft einzuschränken bzw. einen Einheitstarif zu schaffen, wurden in Deutschland heftige Diskussionen ausgelöst. Dabei haben beide Systeme wertvolle Erfahrungen in die Reformdiskussion einzubringen, wie Studien beweisen. So ist das PKV-System der kapitalgedeckten Altersrückstände beispielgebend für einen möglichen Umgang mit den demographischen Veränderungen der Zukunft. krankenkassenRATGEBER sprach mit Dr. Leienbach zur Position der PKV im aktuellen Reformstreit.
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-Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen in den letzten drei Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4.162,50 Euro monatlich oder 49.950 Euro jährlich lag. -Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe haben. -Ordentlich studierende Personen, die während der Dauer ihres Studiums gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. (Nebenjobs als Kellner, etc.). -Lehrer, die an privaten genehmigten Ersatzschulen hauptberuflich beschäftigt sind.
Sie haben Interesse an einer privaten Krankenversicherung Zum individuellen PKV-Angebot
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