Jeder Haus- und Facharzt kann einen Patienten an einen anderen Haus- oder Facharzt überweisen. Er ist dabei jedoch verpflichtet, die Überweisungen allein nach medizinischen Kriterien vorzunehmen. Allerdings ist es nicht mehr notwendig, weitere Behandlungen medizinisch zu begründen.
Weiterhin freie Arztwahl Nach wie vor hat jeder Patient das Recht, seinen Arzt selbst zu wählen. Er kann auch ohne Überweisungsschein mehrere Ärzte im Quartal aufsuchen, muss dann allerdings bei jedem dieser Arztbesuche die Praxisgebü bezahlen - wenn es der Erstkontakt ist! Geht der Patient innerhalb des Quartals erneut zu diesem Facharzt, wird die Gebühr nicht noch einmal fällig.
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