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10.01.2011
Die neuen PKV-Regelungen der Gesundheitsreform, die seit Januar 2011 in Kraft getreten sind, beinhalten verbesserungen für Mütter in einem Teilzeitarbeitsverhältnis sowie Menschen, die einen Angehörigen pflegen. Bildquelle: pixelio.de/geralt
Mütter in Deutschland entscheiden sich häufig nach Ablauf der Elternzeit für ein Teilzeitarbeitsverhältnis und nehmen dafür finanzielle Nachteile in Kauf. Das führt oft dazu, dass privat versicherte Arbeitnehmer dann die Versicherungspflichtgrenze unterschreiten und somit ihren Anspruch auf eine private Krankenversicherung verlieren. Ein Wechsel in die GKV war bislang die Folge.
Seit Januar 2011 können sich nun bestimmte Gruppen von Menschen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Eine dieser Voraussetzungen ist der Bezug von Elterngeld oder die Inanspruchnahme von Elternzeit. Wenn ein Elternteil danach in ein Teilzeitarbeitsverhältnis wechselt, ist es möglich, in der PKV zu verbleiben können, solange die Arbeitszeit nicht mehr als 50 Prozent beträgt und die Versicherungspflichtgrenze beim Einkommen nicht überschritten wird.
Auch wer insgesamt 5 Jahre vor der Elternzeit in der PKV versichert war, kann unter den o.g. Bedingungen bei Teilzeit in der PKV bleiben. Angerechnet auf diese 5 Jahre werden die Elternzeit selbst oder aber Zeiten der Pflege eines Angehörigen. |