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Um jedoch jegliches Kostenrisiko zu vermeiden, kann man über die eigene Krankenkasse ein kostenfreies medizinisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die ärztlichen Dokumentationen vorgelegt werden können.
Zudem kann man bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten. Diese leitet dann weitere Ermittlungen ein, lässt möglicherweise Sachverständige ein Gutachten erstellen und befragt Zeugen. Bei der Prüfung geht es immer darum, ob der Arzt aus strafrechtlicher Sicht verantwortlich gemacht werden kann. Wer in erster Linie Unmut über die Behandlung durch den Arzt äußern möchte, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Ärztekammer bzw. bei dem Träger des Krankenhauses einreichen. Dadurch müssen die Beteiligten eine Stellungnahme abgeben. Dabei geht es jedoch um die Wahrung der Berufsehre der beschuldigten Ärzte und nicht um die Wahrung der Patienten-Interessen.
Weitere Informationen:
Bundesärztekammer (mit Adressen der Schlichtungsstellen) Patientenstelle Adressen von Anwälten mit Spezialisierung Medizinrecht Autor: Julia Rauschenbach |