Als Folge der guten konjunkturellen Entwicklung und der 2012 verabschiedeten Spargesetze, konnten die Krankenkassen Reserven in Höhe von mehreren Milliarden ansammeln. Bundesgesundheitsminister... (weiterlesen)
Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und weiteren Beteiligten des Gesundheitswesens, die im Rahmen von Behandlungen eine Rolle spielen und entsprechend gesetzlich geregelt werden. Politisch sind sie als Teil der Menschen- und Bürgerrechte zu verstehen. Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen kann auch im Gesundheitswesen die Demokratie nicht ohne den mündigen Bürger funktionieren.
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Das Medizinrecht in Deutschland besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und andererseits den Patienten betreffen. Spezialnormen für das Arzthaftungsrecht gibt es nicht. Es gelten die allgemeinen Haftungsgrundsätze des Zivilrechts. Patienten können im Rechtsstreit Ansprüche aus dem jeweiligen Behandlungsvertrag einklagen oder eventuell erlittenen Schaden geltend machen.
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Eine Reihe gesetzlicher Erlasse regelt die Rechte von Patienten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung Genauso wie der Arzt über die Behandlung zu informieren hat, muß die Krankenkasse den Patienten individuell über die Leistungen der GKV beraten. Zu diesen Informationspflichten der Sozialleistungsträger gehört auch eine Aufklärungspflicht über alle Rechtsfragen.
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