Die Versandapotheke “Zur Rose” aus Halle (Saale) könnte wegen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in Naumburg vor dem Aus stehen.
Die Richter haben die Erlaubnis zum Betrieb einer Versandhandelsapotheke aufgehoben. Im Moment kann der Online-Versandhändler weitermachen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Revision möglich ist.
Die erteilte Versandhandelserlaubnis sei rechtswidrig, weil sie mit dem geltenden Apothekenrecht nicht vereinbar sei, so die richterliche Begründung der Entscheidung.