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"Zur Rose" verliert Versandhandelserlaubnis

28.10.2010,

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Urteil vom 14. Oktober 2010 ( Az.: 2 L 245/08 ) die Versandhandelserlaubnis der Apotheke "Zur Rose" für ungültig erklärt.

Das Gericht gab einem Kläger aus Magdeburg Recht, der als Apotheker gegen das Landesverwaltungsamt von Sachsen-Anhalt geklagt hatte.
 
Momentan hat das Urteil wegen einer zugelassenen Revision noch keine Auswirkungen auf den laufenden Geschäftsbetrieb. Die Versanderlaubnis verfällt mit dem Eintreten der Rechtskräftigkeit des Urteils.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird vorraussichtlich noch bis zu einem Jahr vergehen.



Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2010, Az.: 2 L 245/08




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