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Versicherte sparen durch Zuzahlungsbefreiungen bei Arzneimitteln

04.09.2009, Für mehr als ein Drittel aller Medikamentenpackungen unter Festbetrag müssen GKV-Versicherte keine gesetzliche Zuzahlung leisten. Rund 24 Millionen Versicherte haben seit dem Beginn der Zuzahlungsbefreiung im Juli 2006 bis zum April 2009 von der Regelung profitiert und insgesamt 680 Millionen Euro gespart. Mitte August 2009 sind rund 11.600 Arzneimittel in 176 Wirkstoffgruppen für GKV-Versicherte zuzahlungsfrei. Damit konnte die Anzahl der Medikamente ohne Zuzahlung seit dem Start mehr als verfünffacht werden. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent der Kosten für das Medikament, mindestens jedoch fünf, höchstens zehn Euro.

Zuzahlungsbefreit sind Festbetragsarzneimittel, wenn sie besonders günstig sind, d. h. der Preis liegt mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag bezogen auf den Apothekeneinkaufspreis. Zusätzlich muss der GKV-Spitzenverband die Zuzahlungsbefreiung beschließen. Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung ist dies jeweils dann sinnvoll, wenn trotz der entgangenen Zuzahlungen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung zu erwarten sind. Durch die Zuzahlungsbefreiungen sparten die gesetzlichen Krankenkassen bis zum April 2009 rund 490 Millionen Euro.

Seit 1989 gibt es für viele Arzneimittel Erstattungshöchstgrenzen, so genannte Festbeträge. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Sowohl die Auswahl der Wirkstoffe als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten wie Pharmavertretern und Wissenschaftlern begleitet. Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzt, ebenfalls nach einem Anhörungsverfahren, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge durch Experten des GKV-Spitzenverbandes mit der aktuellen Marktdynamik (z. B. Entwicklung der Packungen, Preise und Verordnungen) abgeglichen und bei Bedarf angepasst.


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