Versand rezeptpflichtiger Tierarzneimittel nicht länger verboten
19.03.2011,
Der Bundesrat hat am 18. März 2011 die Aufhebung des Versandhandelverbotes für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel beschlossen. Ausgenommen sind nach wie vor Arzneimittel in der Nutztierhaltung, speziell in der Lebensmittel-Tierhaltung.
Nun können Tierfreunde auch Rezepte vom Tierarzt online bei den Versandapotheken einlösen und beim Einkauf kräftig sparen. Denn bislang waren verschreibungspflichtige Tiermedikamente nur über den Tierarzt zu beziehen.
Schon im vergangenen Jahr wurde das Versandhandelsverbot für rezeptfreie Tierarzneimittel aufgehoben. Mit dem Beschluss ist der Versandhandel von Tiermedikamenten rechtlich der Humanmedizin gleichgestellt.