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Mehr als 11.000 zuzahlungsbefreite Arzneimittel27.01.2010, Für Millionen Patientinnen und Patienten gibt es gute Nachrichten: Mehr als 11.000 Arzneimittel sind von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit. Das sind 13 Prozent mehr Präparate als zu Beginn des Jahres 2009; damals waren weniger als 10.000 Packungen von der Zuzahlungspflicht befreit. Darauf weist die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hin. Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise jeweils mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Die 11.262 zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 15.1.2010) entsprechen etwa einem Drittel derjenigen Medikamente, die Festbeträgen – Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen – unterliegen. Derzeit sind von dieser Festbetragsregelung 30.803 Präparate betroffen. Vor Jahresfrist lauteten die entsprechenden Zahlen 9.965 und 29.126 (Stand: 15.1.2009). Die ABDA empfiehlt grundsätzlich allen gesetzlich versicherten Patienten, bei der Rezepteinlösung in der Apotheke nach zuzahlungsbefreiten Alternativen zu fragen.
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