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Doc Morris juristisch mit deutschen Anbietern gleichgestellt10.01.2010, In Zukunft sollen auch ausländische Apotheken dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V beitreten können. Die niederländische Versandapotheke DocMorris will dem Rahmenvertrag schon seit längerem beitreten. dem steht nun nichts mehr im Wege. Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits im vergangenen Juli gefordert, den Vertrag so zu anzupassen, dass der Beitritt von DocMorris möglich ist. Damit ist also die juristisch lange umstrittene Frage geklärt, ob ausländische Versandapotheken Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Herstellerrabatte haben. Darüber hinaus können nach Abs. 3 des neuen Rahmenvertrages für Fertigarzneimittel, für die keine Abrechnungsberechtigung nach Abs. 2 besteht, sowie für nicht preisgebundene Produkte ausländische Apotheken nur auf der Grundlage eines Einzelvertrages mit einer Krankenkasse gegenüber dieser Krankenkasse abrechnen. Quelle: Deutsche Apothekerzeitung
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