Die niederländische Versandapotheke DocMorris kann durch den Beitritt zum Rahmenvertrag nach §130a SGB V Herstellerrabatte abwickeln. Damit ist die Celesio-Tochter rechtlich mit anderen Apotheken auf dem deutschen Markt gleichgestellt.
Umstritten war bislang, ob die Versandapotheke Anspruch auf Erstattung der Hersteller-Rabatte hat. Mit dem Beitritt zu dem Vertrag dürften die Ansprüche nun rechtlich abgesichert sein. Bisher einigte sich Celesio mit einigen Arzneimittelherstellern individuell.