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Arzneimittel-Festbeträge werden für 40 Gruppen angepasst17.02.2012, Der GKV-Spitzenverband hat die Arzneimittel-Festbeträge für insgesamt 40 Gruppen angepasst: Zur Sicherstellung der Versorgung wurden die Festbeträge in sieben Gruppen angehoben und in 33 Gruppen aufgrund der Marktdynamik abgesenkt. Bei diesen Festbetragsgruppen handelt es sich um sechs Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung), acht Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und 26 Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen). Der GKV-Spitzenverband betont, dass auch nach diesen Beschlüssen in allen 40 Gruppen eine hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine qualitätsgesicherte Versorgung gewährleistet sein wird. Neben der Anpassung, die zum 1. April 2012 in Kraft tritt, wurden die Festbeträge für 18 Festbetragsgruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen aufgehoben. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 45 Mio. Euro pro Jahr. Diesen Entscheidungen, die im Bundesanzeiger Nr.25 vom 14. Februar bekannt gemacht wurden, war das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zu den Festbetragsvorschlägen vorausgegangen: Dabei erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen.
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