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Zusatzbeiträge

13.05.2009,

Leserfrage von Klaus G. aus Auerbach:  In welcher Höhe könnte bei die Krankenkassen eigentlich Zusatzbeitrag erheben? Muss der Beitrag auch für Kinder oder beitragsfrei mitversicherte Partner gezahlt werden?

Antwort:

Der Zusatzbeitrag ist ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt. Die Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von bis zu acht EUR ohne Einkommensprüfung erheben. Darüber hinaus  gehende Beiträge fallen unter eine so genannte Überforderungsklausel. Für die familienversicherten Partner und die Kinder brauchen keine Zusatzbeiträge gezahlt werden.




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