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Zusatzbeiträge21.12.2010, Leserfrage von Holger G. aus Zerbst: Ich habe lesen, dass sich etwas an der Regelung zu den Zusatzbeiträgen im nächsten Jahr ändern wird. Meine Kasse verlangt dann aber weiterhin 8,00 EUR. Was hat sich da denn nun konkret geändert? Antwort: Bisher galt die Regelung, dass Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Geldern nicht auskam, einen Zusatzbeitrag bis 8,00 EUR pro Monat ohne Einkommensprüfung erheben konnte. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von mehr als 8 EUR erhoben hatte, durfte dieser das beitragspflichtige Einkommen nicht überschreiten. Ab 01.01.2011 kann eine Krankenkasse, die mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, einen einkommensunabhängigen Euro- Festbetrag ohne Kappungsgrenze erheben. Zum Start wollen aber die meisten Krankenkassen auf den Zusatzbeitrag verzichten bzw. die Kassen, die bereits 8 EUR verlangt haben, bleiben in der Regel auch bei dieser Regelung. Im Laufe des Jahres 2011 wird aber erwartet, dass noch mehr Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden.
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