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Zahnersatz

16.07.2009,

Leserfrage von Anja M. aus Kassel:

Bei mir muss jetzt sehr viel an meinen Zähnen gemacht werden was für mich immense Kosten bedeuten.Leider bin ich ALG-II-Empfänger. Gibt es da eine Härtefallregelung?

Antwort: 

Nehmen Sie bei der Sanierung Ihrer Zähne beim Zahnersatz ausschließlich die Regelversorgung in Anspruch, haben Sie als ALG-II-Empfänger keine Zuzahlung zu leisten, da Sie ansonsten unzumutbar belastet würden. Eine Einkommensprüfung seitens der Krankenkasse erfolgt nicht. Der
Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes reicht aus. Bedenken Sie bitte, dass Sie vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan, den Sie von Ihrem Zahnarzt erhalten, bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen müssen.


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