Ich habe gehört, dass Patienten ab einem Alter von 35 Jahren einmal jährlich Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben. Muss man dafür auch Praxisgebühr bezahlen?
Antwort:
Entsprechend den Krebsfüherkennungsrichtlinien haben Männer Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales ab dem Alter von 45 Jahren, der Haut ab dem Alter von 35 Jahren sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren. Da es sich hierbei um reine Vorsorgeuntersuchungen handelt, wird keine Praxisgebühr erhoben.