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Sonderkündigungsrecht bei Wahltarifen

05.05.2009,

Leserfrage von Jürgen G. aus Gelsenkirchen: Ich habe einen Wahltarif bei meiner Krankenkasse
abgeschlossen und bin somit ja drei Jahre an diese Kasse gebunden. Wie verhält sich das aber, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt? Gibt es dann auch die Möglichkeit einer Sonderkündigung?

Antwort:  Durch den Abschluss eines Wahltarifes sind Sie für 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden. Das Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages besteht in diesem Fall nicht.




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