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Rückkehr in die Krankenkasse nach Auslandsaufenthalt11.11.2011, Leserfrage von Lisa G. aus Hannover: Hallo, ich hatte mir nach dem Abi eine Auszeit gegönnt und war für ein Jahr im Ausland (als Backpacker in Neuseeland). Im Januar kehre ich nun zurück. Wie ist das denn dann mit der Krankenkasse? Ich hatte ja in der Zeit keine Beiträge gezahlt? Kann es sein, dass die die Beiträge nachverlangen? Kann ich jetzt irgendeine Kasse wählen oder muss ich wieder in die alte Krankenkasse gehen? Antwort: Wenn Sie sich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet haben, müssen Sie keine Beiträge nachzahlen. Bei Ihrer Rückkehr müssen Sie aber der Krankenkasse nachweisen, dass Sie auch wirklich im Ausland gelebt haben. Ein direkter Wechsel in eine andere Krankenkasse, als die, in der sie zuletzt versichert waren, ist nicht möglich. Die Krankenklasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, muss Sie wieder aufnehmen.
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