Startseite
Gesundheit
Arzt und Patient
Medikamente und Co
Gesetzlich versichert
Privat versichert
Service
Webmastertools
Feedback
Impressum
Sitemap
Suche

Vorgestellt
News:    
AktuellGesundheitArzt + PatientMedikamenteGKVPKVLeserfragen

Rückkehr in die Krankenkasse nach Auslandsaufenthalt

11.11.2011,

Leserfrage von Lisa G. aus Hannover: Hallo, ich hatte mir nach dem Abi eine Auszeit gegönnt und war für ein Jahr im Ausland (als Backpacker in Neuseeland). Im Januar kehre ich nun zurück. Wie ist das denn dann mit der Krankenkasse? Ich hatte ja in der Zeit keine Beiträge gezahlt? Kann es sein, dass die die Beiträge nachverlangen? Kann ich jetzt irgendeine Kasse wählen oder muss ich wieder in die alte Krankenkasse gehen?

Antwort: 

Wenn Sie sich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet haben, müssen Sie keine Beiträge nachzahlen. Bei Ihrer Rückkehr müssen Sie aber der Krankenkasse nachweisen, dass Sie auch wirklich im Ausland gelebt haben. Ein direkter Wechsel in eine andere Krankenkasse, als die, in der sie zuletzt versichert waren, ist nicht möglich. Die Krankenklasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, muss Sie wieder aufnehmen.


Weitere News zum Thema

Weitere News zu:  Auslandsaufenthalt  Backpacker  Beiträge

Weiter Bericht zum Thema

 
Krankenkassenrechner
Vergleichen Sie alle geöffneten gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Bundesland inkl. Wahltarife und Beitragsrückzahlungen
Kasse der Woche
Anzeigen
Startseite arrow Leserfragen  07:18    27.05.2012