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Rückkehr aus dem Ausland

26.05.2011,

Leserfrage von Monika N. aus Düsseldorf: Ist es richtig, dass man auch heute noch eine Anwartschaftsversicherung haben muss, wenn man  z.Zt. in der Schweiz arbeitet und dort  privat versichert ist, vorher jedoch Jahre hier in der GKV versichert war und evtl. wieder in Deutschland arbeiten möchte.  Ich wende mich an Sie, da ich von verschieden gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Auskünfte erhalten habe. Seit dem 1.4.07 gibt es doch ein neues Gesetz wegen Versicherungspflicht.

Antwort:

Seit April 2007 wurde mit der damaligen Gesundheitsreform eine Regelung eingeführt, wonach jeder Bürger eine Krankenversicherung vorweisen muss. Vorher bestand das Problem, dass bei einer Rückkehr aus dem Ausland ohne entsprechende Anwartschaftsversicherung eine freiwillige Krankenversicherung nicht möglich war. Die Anwartschaftsversicherung hielt die freiwillige Versicherung für die Zeit des Auslandsaufenthaltes aufrecht. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden die Krankenkassen, bei der zuletzt eine Pflichtmitgliedschaft bestand, verpflichtet, sie nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder aufzunehmen. Insofern ist eine Anwartschaftsversicherung nach der derzeit geltenden Rechtslage entbehrlich.


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