Hat eigentlich der Kassenpatient auch eine Möglichkeit, zur Kontrolle die abgerechneten Arztkosten zu überprüfen? Dadurch könnte Missbrauch wirkungsvoll unterdrückt werden und es stünde mehr Geld für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Antwort:
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen können sich eine Patientenquittung erstellen lassen. Diese kann kostenfrei direkt im Anschluss an die Behandlung oder einmal im Quartal gegen Bezahlung von einem Euro ausgestellt werden. Die Quittung enthält den Nachweis über die erbrachten Leistungen.