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Kurzzeitpflege04.06.2009, Leserfrage von Rosi N. aus Köln: Seit 4 Jahren wohnt meine Mutter - Erna bei mir. Seit ca. 1 Jahr betreuen mein Mann und ich sie, da sie geistig sehr abgebaut hat. Sie vergisst alles - kann sich dann an nichts mehr erinnern und kann sich nicht mehr richtig verständlich machen, da ihr meistens die zutreffenden Wörter fehlen. Von daher können wir sie auch nicht mehr alleine lassen. Da ich jedoch auch noch halbtags berufstätig bin, wäre es sehr wichtig, dass ich auch mal Urlaub machen könnte, denn die Betreuung meiner Mutter ist eine ziemliche psychische Belastung. Meine Frage: Inwieweit übernimmt die Krankenkasse Kosten für einen Kurzzeitaufenthalt im Heim für meine Mutter, wenn mein Mann und ich mal für zwei Wochen in Urlaub fahren möchten? Antwort: Wenn Sie Ihre Mutter zu Hause pflegen, können Sie für einen geplanten Urlaub eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung beantrage. Die Kurzzeitpflege ist auf 4 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse zahlt dabei bis maximal 1.510 Euro an die Pflegeeinrichtung.
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