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Krankenkassenbeiträge

07.10.2011,

Leserfrage von Klaus W. aus Dortmund:

Ich habe ein Problem mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch meinen Arbeitgeber. Bisher war ich Pflichversichert und mein Arbeitgeber hat die Krankenkassenbeiträge an die Kasse abgeführt. Seit Anfang diesen Jahres wurde mein Status aber von Pflichtversichert auf freiwillig versichert umgestellt. Darüber hatte mich mein Arbeitgeber nicht informiert und hat einfach keine Beiträge an die Kasse mehr abgeführt. Inzwischen bin ich arbeitslos und die Kasse will von mir 6 Monatsbeiträge haben, da mein Ex- Arbeitgeber die nicht überwiesen hat. Die Beiträge hat er mir aber vom Lohn abgezogen. Das ist Betrug und es läuft auch eine Anzeige. Inzwischen ist er aber in Insolvenz. Meine Frage ist, darf die Krankenkasse den Status einfach umstellen, ohne mich zu fragen oder zu informieren. Und darf sie nun einfach von mir das Geld verlangen?

Antwort:

Leider sind Sie wirklich für die Kasse der Beitragsschuldner und nicht der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann freiwillig die Weiterleitung der Beiträge an die Krankenkasse übernehmen. Das machen die meisten auch. Es wäre aber auch möglich, dass er den Arbeitgeberanteil mit dem Gehalt an den Arbeitnehmer ausgezahlt und der muss es dann an die Krankenkasse weiterleiten. In jedem Fall ist bei einer freiwilligen Versicherung der Versicherungsnehmer der Beitragsschuldner - also leider Sie.
Das bedeutet, dass die Kasse bei ausstehenden Beiträgen auf Sie zurückgreift. Sie können aber rechtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen, wenn aus der Gehaltsabrechnung klar deutlich wird, dass er den Beitragsanteil einbehalten hat. Allerdings schreiben Sie, dass er insolvent ist. Deshalb stehen die Chancen da nicht allzu gut, was zu bekommen.




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