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Krankengeld zur Pflege des erkrankten Kindes15.09.2009, Leserfrage von Silke W. aus Chemnitz: Sind die 10 Tage von meinem Mann zur Pflege des erkrankten Kindes übertragbar auf mich,da er vom Studium nicht abkömmlich ist? Antwort: Anspruch auf Krankengeld zur Pflege des erkrankten Kindes besteht nach § 45 Abs. 2 SGB V in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für zehn Arbeitstage, für allein erziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. In der Praxis gibt es in der Regel keine Probleme, wenn die 10 Tage, die Ihrem Mann zustehen, auf Sie übertragen werden. Sie sollten daher einen entsprechenden Antrag an die Krankenkasse stellen.
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