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Kassenwechsel beim Selbstbehalttarif

30.07.2010,

Leserfrage von Andreas F. aus Füssen:

Ich wurde im November letzten Jahres von einer gesetzlichen Krankenkasse (Namen möchte ich hier nicht nennen) überrumpelt und mir wurde eine Mitgliedschaft aufgeschwatzt, die unter anderem den sogenanten Selbstbehalttarif beinhaltet. Die Beraterin hat mir dabei gesagt, dass ich diesen Selbstbehalttarif auch ein Jahr testen kann. Nun habe ich aber herausgefunden, dass ich mit der Teilnahme an dem Tarief für drei Jahre an diese Krankenkasse und diesen Tarief gebunden bin. Was kann ich unternehmen, damit ich wieder aus dem Tarif austreten kann? Ich fühle mich argwillig getäuscht aufgrund falscher Informationen.

Antwort:

Auf Grund des Selbstbehalttarifes sind Sie tatsächlich drei Jahre lang an die Krankenkasse gebunden. Einzige Möglichkeit wäre, den Vertrag von vornherein wegen der Falschberatung auf dem Rechtsweg anzufechten. Allerdings müssen Sie notfalls vor Gericht beweisen, dass Sie falsch beraten worden sind. Auch ist Ihr finanzieller Schaden durch den Einheitsbeitrag eher begrenzt, so dass Sie überlegen sollten, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Daher wäre meine Empfehlung, die drei Jahre auszusitzen und anschließend die Kasse zu wechseln.


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