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künstliche Befruchtung02.12.2009, Leserfrage von Klara G. aus Bonn: Hallo, bin 31 meine Fau ist 22 wir müssen eine künstliche Befruchtung machen, weil es bei uns beiden Probleme gibt. Meine Krankenkasse möchte sich aber an die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht beteiligen, weil meine Frau das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ich habe ärztliche Nachweise von uns beiden, die bestätigen, dass es bei beiden Fruchtbarkeitsstörungen gibt, die mit der Zeit nicht besser werden. Gibt es gesetzliche Krankenkassen die bei sollchen Fällen Einzelfallentscheidungen treffen, wenn ja, welche? Antwort: Die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung sehen grundsätzlich eine Mindestaltersgrenze von 25 Jahren vor. Somit darf die Krankenkasse Ihrer Frau die Kosten derzeit noch nicht übernehmen. Da alle Krankenkassen an diese Regelung gebunden sind, werden Sie momentan keine Krankenkasse finden,die die Kosten für Ihre Frau übernimmt.
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