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Kündigungsfrist

18.03.2011,

Leserfrage von Klaus G. aus Wuppertal: Hallo, ich bin gesetzlich versichert und möchte mich zum 01.04.2011 selbständig machen. Nun habe ich erfahren, dass man in der GKV zwei Monate Kündigungsfrist hat. Ich möchte mich aber privat versichern und möchte diese private Versicherung sofort ab 01.04.11 abschließen. Was passiert, wenn ich die 2 Monate Kündigungsfrist nicht einhalte?

Antwort:

Wenn Sie derzeit in der GKV pflichtversichert sind, müssen Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. Die Pflichtversicherung endet ab dem Zeitpunkt, in dem die hauptberuflich selbständige Tätigkeit beginnt. Mit
Beginn der Selbständigkeit können Sie sich dann privat versichern. Sind Sie jedoch momentan freiwillig in der GKV versichert, sind Sie mindestens 18 Monate an die gesetzliche Krankenkasse gebunden. Nach Ablauf dieser 18 Monate müssen Sie die Krankenkasse unter Einhaltung der 2- monatigen Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich privat versichern möchten.  Dann gibt es keine Möglichkeit, dass Sie sich ab 01.04.11 privat versichern.




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