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Kündigung bei Erhebung eines Zusatzbeitrages17.01.2011, Leserfrage von Anja G. aus Gera: Ich bin seit vielen Jahren in einer großen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bisher war ich mit dieser auch immer zufrieden. Jetzt habe ich aber schon öfters Gerüchte gehört, dass sie im Laufe des Jahres 2011 einen Zusatzbeitrag erheben will. Könnte ich dann kündigen? Antwort: Ja, bei Erhebung eines Zusatzbeitrages haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gibt es auch, wenn die Krankenkassen bereist einen Zusatzbeitrag erhoben hat und diesen erhöht oder wenn sie eine Prämie ausgeschüttet hat und diese Regelung wegfallen soll. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Während der Kündigungsfrist braucht kein Zusatzbeitrag bezahlt werden. Allerdings besteht bei Ihnen, wenn Sie bereits viele Jahre in dieser Krankenkasse versichert sind, auch jeder Zeit die Möglichkeit, regulär zu wechseln. Hier beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls zwei Monate zum Monatsende. Für die Kündigung empfehlen wir immer die Schriftform.
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