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gesetzliche Krankenkasse06.08.2009, Leserfrage von Ruth G: aus Münster: Da ich lange Jahre nicht berufstätig war bin ich über meinen Ehemann in einer privaten KK versichert. Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung müsste ich mich gesetzlich krankenversichern. Wie sind hier die Möglichkeiten bzw. Bestimmungen, da ich 55 Jahre alt bin? Antwort: Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht mehr als die Hälfte dieser Zeit nicht gesetzlich versichert waren. Da Sie voraussichtlich in den letzten 5 Jahren kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, können Sie auch durch die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
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