Seit ca. 3 Jahren bin ich bei einer IKK freiwillig gesetzlich versichert und zahle einen nicht unerheblichen Beitrag. (50% davon mein AG). Im Rahmen meiner Elternzeit muss ich monatlich 143 EURO entrichten, und das, obwohl ich im zweiten Jahr der Elternzeit KEIN Einkommen haben werde. Gibt es eine gesetzliche Versicherung, die diese Gebühr nicht erhebt?
Antwort:
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer während der Elternzeit beitragsfrei gestellt (§ 192 SGB V). Freiwillig versicherte Arbeitnehmer müssen auch während der Elternzeit einen Mindestbeitrag zahlen. Dieser Mindestbeitrag beträgt der Höhe nach die von Ihnen genannten 143 Euro. Der Mindestbeitrag wird von allen gesetzlichen Krankenkassen in dieser Höhe erhoben. Einen Spielraum gibt es dabei nicht.