Deutsche Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
16.11.2010,
Leserfrage von Hans H.aus Dortmund: Wir bitten um Infos über die Fortsetzung einer Krankenversicherung im Falle eines längeren Auslandaufenthaltes in Bulgarien (EU). Wird die Versicherung dort relevant, verliert man sie hier, wenn man weg ist und muss man sich dort neu versichern?
Antwort:
Eine Krankenversicherung in Deutschland ist immer daran geknüpft, dass entsprechende Anknüpfungsmerkmale in Deutschland vorhanden sind. Solche Anknüpfungsmerkmale können beispielsweise das Bestehen eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder der Bezug von Rente oder Arbeitslosengeld sein. Wenn Sie nach Bulgarien ziehen und keine Rente aus Deutschland beziehen, sind Sie über eine deutsche Gesetzliche Krankenkasse nicht mehr versicherbar. In diesem Fall können Sie sich nur in Bulgarien versichern. Nach einer späteren Rückkehr nach Deutschland muss Sie dann die Krankenkasse wieder aufnehmen, bei der Sie zuletzt in Deutschland versichert waren.