|
|
|
|
|
|
|
|
|
City BKK vor Insolvenz20.04.2011, Leserfrage von Anna G. aus Köln: Ich bin Mitglied der City BKK. Jetzt bin ich etwas verunsichert, weil ich in der Presse gelesen habe, dass diese Krankenkasse kurz vor der Insolvenz steht. Ist es ratsam jetzt schon die Krankenkasse zu wechseln oder sollte ich warten, bis meine Krankenkasse wirklich Insolvenz angemeldet hat? Kann ich dann überhaupt noch wechseln und wie sieht es aus, wenn ich da gerade laufende Behandlungen habe? Bleibe ich dann auf den Kosten sitzen oder übernimmt die neue Krankenkasse diese Leistungen?
Antwort: Wenn Sie bereits 18 Monate in der City BKK sind, können Sie jeder Zeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Die City BKK erhebt einen Zusatzbeitrag in Höhe von 180 EUR/Jahr und ist damit die teuerste Krankenkasse in Deutschland. Da würde ein Wechsel in eine preiswertere sicher Sinn ergeben. Die Entscheidung liegt aber bei Ihnen, ob Sie wechseln oder nicht. Wenn die City BKK wirklich Insolvenz anmeldet haben Sie zwei Wochen Zeit, eine neue Krankenkasse zu wählen. Der Wechsel erfolgt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Insolvenz. Die neue Mitgliedsbescheinigung müssen Sie umgehend Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Wenn Sie die 14 Tage verpasst haben, muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse anmelden, bei der Sie vor der Mitgliedschaft in der City BKK versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht bekannt oder waren Sie schon immer in der Kasse, sucht der Arbeitgeber eine andere Kasse aus. Soweit sollten Sie es aber nicht kommen lassen sondern selbst eine neue Kasse wählen. Laufende Behandlungen während des Kassenwechsels klären die alte und neue Kasse untereinander. Da brauchen Sie keine Angst haben, dass etwas nicht bezahlt wird.
Weitere News zum ThemaWeiter Bericht zum Thema
|
|
|
|
|
|