|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bonus für Sport25.11.2009, Leserfrage von Klaus G. aus Köln: Meine Krankenkasse belohnt beim Bonusprogramm Versicherte, wenn (Zitat der Satzung) "Der Versicherte treibt regelmäßig Sport (aktives Mitglied im Sportverein) oder hat im Kalenderjahr das Sportabzeichen abgelegt." Ich treibe regelmäßig Sport im Fitness-Studio. Dieses will die Krankenkasse aufgrund der Satzung nicht anerkennen, weil es nicht im Verein geschieht. Ich meine, die Satzung hat den Klammerhinweis nur beispielhaft gegeben, damit jemand die Bescheinigung erteilen kann, d.h. lediglich die Gymnastik im Badezimmer, das private Joggen im Wald usw. zähl nicht. Wie sehen Sie es? Antwort<.
Die Krankenkasse muss in Ihrer Satzung eindeutige Richtlinien definieren, wann Gelder an die Versicherten ausgeschüttet werden können. Das Ablegen des Sportabzeichens sowie eine Vereinszugehörigkeit sind dabei eindeutig meßbare Kriterien. Das regelmäßige Joggen im Wald ist dabei schwerer glaubhaft nachzuweisen. Allerdings ist der Grad zwischen einer Mitgliedschaft im Verein und einer Mitgliedschaft im Fitness-Studio recht schmal. Mir leuchtet es so recht nicht ein, warum Vereinssport aber keine Mitgliedschaft im Fitness-Studio belohnt wird. Allerdings ist die Krankenkasse an die Einhaltung der Satzung gebunden. Und diese wird auch von Versichertenvertretern mit beschlossen und von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt. Dagegen vorzugehen, macht aus meiner Sicht keinen Sinn.
Weitere News zum Thema
|
|
|
|
|
|