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Belastungsgrenze26.08.2009, Leserfrage von Gitta S. aus Kassel: Ich habe mal eine Frage. Ich möchte gern wissen, wie hoch das Einkommen von einem Ehepaar sein muss, um von den Zuzahlungen befreit zu werden? Danke! Antwort: Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Haben Sie beispielsweise ein monatliches Haushaltseinkommen von 2000 Euro, müssen Sie jährlich Zuzahlungen bis zur Höhe von 480 Euro zahlen. Sind Sie chronisch krank, beträgt die Zuzahlung maximal 240 Euro. Die Möglichkeit der vollständigen Befreiung von der Zuzahlung bei unterschreiten einer bestimmten Einkommengrenze gibt es grundsätzlich nicht mehr.
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