Wartezeit beim Wechsel in die PKV verringert sich auf 1 Jahr
23.10.2009,
Vor einiger Zeit wurde der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert, weil man nur noch wechseln durfte wenn man 3 Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Diese Entscheidung wurde nun wieder korrigiert und es geht zurück zu der alten Regelung mit einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze.
Dies wird natürlich die private Krankenversicherung freuen, denn durch die 3 Jahres Regelung gab es einen ziemlichen Einbruch im Geschäft der privaten Krankenversicherungen. Wer sich als Arbeitnehmer für die private Krankenversicherung interessiert muss über einer gewissen Einkommensgrenze liegen, aktuell beträgt die Versicherungspflichtgrenze 4.050,– Euro monatlich (48.600,– Euro jährlich). Die neue Versicherungspflichtgrenze für das Jahr 2010 liegt bei 4162,50 Euro monatlich (49.950,– Euro jährlich).