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Privat versichert und Psychotherapie19.05.2010, Die Übernahme der Behandlungskosten für die Psychotherapie richtet sich bei privat krankenversicherten Patienten nach den Bestimmungen des von ihnen gewählten PKV Tarifs. Für die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit richten sich viele private Krankenkassen nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung, wonach eine durch Ärzte und anerkannte Therapeuten durchgeführte Psychotherapie bei schweren seelischen Erkrankungen bezahlt wird. Einige private Krankenkassen legen den Krankheitsbegriff dabei großzügiger als der Gesetzgeber aus, während andere ihn besonders restriktiv handhaben. Versicherte, die sich für einen PKV Tarif mit geringen Monatsbeiträgen entschieden haben, müssen häufig zwanzig Prozent der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selber tragen. Psychoanalyse und Gesprächstherapie von Krankenkassen anerkannt
Für die Kostenübernahme muss die psychotherapeutische Behandlungsweise anerkannt sein. Bislang gelten die Verhaltenstherapie sowie unterschiedliche Verfahren der Tiefenpsychologie, von welchen die Psychoanalyse am bekanntesten ist, als anerkannt. Viele private Krankenversicherungen erstatten zudem die Kosten einer Gesprächstherapie, von einigen Gesellschaften werden auch weitere Verfahren erstattet. Vor der ersten Behandlung bei einem Psychotherapeuten ist durch den Versicherungsnehmer zu prüfen, ob eine vorherige Zustimmung seitens seiner PKV Krankenversicherung eingeholt werden muss. Der Vertrag kann vorsehen, dass diese immer oder nur für eine psychotherapeutische Langzeittherapie erforderlich ist. Als Kurzzeittherapien gelten Behandlungen mit einem Umfang von bis zu 25 Therapiestunden. Langzeittherapien erfordern immer das Stellen eines Antrages. Quelle: http://www.pkv-private-krankenversicherung.net
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