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PKV: Schuldenerlass für Hartz IV-Empfänger

19.08.2011,

Privat versicherte Hartz IV-Empfänger erhalten, wie die gesetzlich Versicherten, für ihren Krankenversicherungsschutz maximal 131 Euro im Monat. Wie sich jedoch in der Vergangenheit zeigte, reicht dies für die Prämien der privaten Krankenversicherung in den meisten Fällen nicht aus. Das Bundessozialgericht hat zwar bereits im Januar 2011 entschieden, dass die Betroffenen Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Beiträge haben, was jedoch mit den aufgelaufenen Schulden passiert, war bislang noch nicht geklärt.

Nun scheinen das Bundesarbeitsministerium und der PKV-Verband eine Lösung gefunden zu haben. Den privat versicherten Hartz IV-Empfängern sollen die Schulden erlassen werden. Im Gegenzug sollen die Versicherer in Zukunft ihre Beiträge direkt von den Sozialhilfeträgern oder den Jobcenter erhalten. Somit müssen die Versicherungen ihren Beiträgen nicht mehr hinterherlaufen und ein erneutes Aufkommen von Schulden wird vermieden.

Die Grundlagen für das neue Zahlungsverfahren, das eine große Erleichterung für alle Betroffenen darstellt, sollen in einem Omnibusgesetz gelegt werden.




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