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PKV-Entscheidung gilt während des gesamten Studiums

08.03.2011,

Studenten können sich zum Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Laut einem aktuellen Gerichtsurteil gibt es dann während des gesamten Studiums keinen Weg zurück in die GKV. Das gilt auch bei zeitweisen Unterbrechungen des Studiums.

Laut Sozialgericht Trier sind Studenten an die Befreiung bis zum Studienende gebunden. Weil die Beiträge zunächst niedrig ausfallen und auch beispielsweise Heilpraktikerleistungen abgerechnet werden können, wechseln Studenten häufig in die Private Krankenversicherung.

Erst nach Studienabschluss wird die Versicherungspflicht erneut geprüft und gegebenenfalls bei Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis eine Anmeldung in der GKV vorgenommen, wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze ist.





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